Mit den nachstehenden Ausführungen möchten wir Ihnen das hessische Kommunalwahlsystem etwas näherbringen, das komplett andere Wahlmöglichkeiten eröffnet, als es bei herkömmlichen Wahlen wie Bundestags-, Landtags- und Europawahlen der Fall ist. Während man bei diesen Wahlen nur Stimmen an die komplette Liste einer Partei vergeben kann (= mit dem sogenannten „Listenkreuz“), haben die Wähler:innen bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar 37 Einzelstimmen. Das entspricht genau der Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Diese wiederum ergibt sich aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Hadamar.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Einzelstimmen auf dem Stimmzettel zu vergeben:
1. Möglichkeit: Stimmenvergabe mit einem Listenkreuz
Sie können – wie bei den anderen Wahlen auch – mit einem Kreuz die komplette Kandidatenliste von BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN Hadamar wählen. Hierdurch vergeben Sie Ihre 37 Einzelstimmen an uns. Diese werden auf unsere Kandidaten verteilt: Beginnend mit Listenplatz 1 erhält zunächst jede:r Bewerber:in die Liste hinunter jeweils 1 Einzelstimme, dann geht es wieder oben los und die Verteilung solange weiter, bis die 37 Stimmen aufgebraucht sind.
2. Möglichkeit: Kombination eines Listenkreuzes mit Einzelstimmen innerhalb einer Liste
Sie können mit einem Kreuz die Liste von BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN Hadamar wählen und zusätzlich innerhalb der Liste noch 1 bis 3 Einzelstimmen an einzelne Bewerber/innen vergeben. Es gilt der Grundsatz „Einzelstimmen haben Vorrang vor einem Listenkreuz“. Das bedeutet, dass diese Bewerber:innen genauso viele Einzelstimmen erhalten, wie Sie ihnen gegeben haben. Aufgrund des Listenkreuzes werden die restlichen Stimmen (37 minus Anzahl der vergebenen Einzelstimmen) dann auf die übrigen Kandidaten unserer Liste verteilt, wie unter Möglichkeit 1 beschrieben.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, innerhalb unserer Liste Bewerber:innen zu streichen. Diese bleiben bei der Stimmenverteilung außen vor.
3. Möglichkeit: Verteilung von Einzelstimmen auf verschiedene Listen, möglich auch in Kombination mit einem Listenkreuz
Sie sind bei der Vergabe von Einzelstimmen nicht auf die Kandidaten einer Partei oder Interessengemeinschaft beschränkt. Vielmehr können Sie Einzelstimmen auch listenübergreifend vergeben. Wenn Sie keine 37 Einzelstimmen vergeben möchten, setzen Sie neben Ihren Einzelstimmen einfach zusätzlich noch ein Listenkreuz. Die restlichen Stimmen (37 minus Anzahl der vergebenen Einzelstimmen) werden dann auf die Kandidat:innen dieser Liste verteilt, wie unter Möglichkeit 2 beschrieben.
Diese Möglichkeit können Sie beispielsweise auch nutzen, wenn Sie eine andere Partei oder Interessengemeinschaft wählen, aber die Bewerber:innen unserer Liste, die aus Ihrem Ortsteil kommen, unterstützen möchten. Denn eines ist doch klar: Ein:e Stadtverordnete:r aus Niederzeuzheim wird immer darauf achten, dass Niederzeuzheim nicht zu kurz kommt – und für die anderen Stadtteile gilt das natürlich entsprechend!
Das mag sich alles vielleicht kompliziert anhören. Sie brauchen aber keine Angst zu haben, Sie können nämlich nicht viel falsch machen!
Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten, ungültig zu wählen:
- Sie vergeben mehr als 1 Listenkreuz und keine Einzelstimmen.
- Sie vergeben mehr als 37 Einzelstimmen.
Dieses Wahlsystem gilt auch für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen der Ortsbeiräte und des Kreistages. Lediglich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Einzelstimmen weicht ab. Diese richtet sich auch hier nach der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Gremiums und stellt sich wie folgt dar:
Ortsbeirat Hadamar 7 Einzelstimmen,
Ortsbeirat Niederzeuzheim 5 Einzelstimmen,
Ortsbeirat Oberzeuzheim 5 Einzelstimmen,
Ortsbeirat Steinbach 5 Einzelstimmen,
Ortsbeirat Oberweyer 5 Einzelstimmen,
Ortsbeirat Niederweyer 3 Einzelstimmen,
Kreistag Limburg-Weilburg 71 Einzelstimmen.
Insbesondere für Wähler:innen, die die Möglichkeiten des hessischen Kommunalwahlsystems weitreichend ausschöpfen möchten, bietet sich die Stimmabgabe per Briefwahl an. Es ist aber auch gut denkbar, dass die zuständigen Behörden aufgrund der pandemiebedingten Lage generell dazu aufrufen werden, verstärkt hierauf zurückzugreifen.
Die Besonderheiten des Wahlsystems stellen insbesondere die Auszählungsvorstände vor gewaltige Aufgaben. Manuell werden nur noch die Stimmzettel gezählt, die lediglich ein Listenkreuz und ansonsten keine weiteren Angaben enthalten. Alle anderen Stimmzettel werden in den Tagen nach der Wahl durchnummeriert und müssen mühsam per Maus oder Tastatur 1:1 in eine EDV-Anwendung übertragen werden. Erst wenn der letzte Stimmzettel auf diese Weise erfasst worden ist, können die exakten Ergebnisse durch das Programm ermittelt werden. Dies war zuletzt meist am Dienstag nach der Wahl möglich, könnte sich aber in diesem Jahr durch CORONA-bedingte Auflagen für die Auszählungsvorstände weiter hinauszögern.
Grundsätzliche Informationen zu den Kommunalwahlen 2021 hat auch die Stadt Hadamar auf ihrer Internetseite bereitgestellt.
Marc Hannappel, 11.01.2021