In der Folge veröffentlichen wir einen Brief unseres grünen Mitglieds Winfried Jankowski an den Magistrat der Stadt Hadamar.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist an der Zeit, dem Radfahren einen höheren Rang einzuräumen,
als dem Fahren mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Jeder mit dem Fahrrad statt mit dem Auto gefahrene Kilometer vermindert den klimaschädlichen CO² Eintrag in die Atmosphäre!
Ist Zustand:
(grüne Kennzeichnung in der Karte - siehe unten)
Bei Pos. (1) wird der R 8, nach der gegenwärtigen Ausschilderung,
über die Neue Chaussee, in die Straße Am Bahnhof geführt.
Er überquert den Elbbach auf der Brückengasse, wird am Melanderplatz in die Borngasse geführt und auf der Siegener Straße weiter bis zum Abbiegepunkt in den Hammerweg (4).
Sicherheitskritik:
Für aus Hadamar hinausfahrende Radlerinnen und Radler:
Auf der Neuen Chaussee herrscht reger Autoverkehr,
das Überschreiten der Straße bei (1) ist nicht einfach.
Zu (2), die Brückengasse ist schmal, es fahren hier häufig PKW.
Die Gymnasiumstraße muss mit Hilfe einer Bedarfsampel überschritten werden.
Das behindert den fließenden Verkehr.
Bei (3) biegen Radlerinnen und Radler auf die vielbefahrene Siegener Straße ab.
Es gibt keinen Radstreifen. Autos können Radfahrer nicht überholen.
Bei (4) müssen Radlerinnen und Radler ohne Abbiegestreifen auf einer Straße mit starkem Autoverkehr nach links in den Hammerweg einbiegen
Für nach Hadamar hineinfahrende Radlerinnen und Radler:
Sie benutzen ab (4) die vielbefahrene Siegener Straße, ohne Fahrradstreifen.
Ein Überholen ist für Autos, auch wegen der neuen Abstandsregeln, kaum möglich.
Bei (3) werden Radfahrerinnen und Radfahrer ohne Abbiegestreifen auf vielbefahrener Straße als Linksabbieger in die Borngasse geführt.
Zu (2) gilt für hineinfahrende Radlerinnen und Radler das oben gesagte.
Vorschläge für eine geänderte Führung des R 8,
mit höherer Sicherheit für Fahrradfahrer und einer Trennung des Fahrradverkehrs vom Autoverkehr (rote Kennzeichnung in der Karte).
Bei (1) wird den Radfahrerinnen und Radfahrern Vorrang gewährt
(z. B. Bedarfsampel, Zebrastreifen, o. ä.).
Der R 8 wird ab Brückengasse in die Kirchgasse weitergeführt.
Bei (5) überqueren Fahrradfahrer auf der Fußgängerbrücke den Elbbach und fahren von (6) bis (4) auf der linken Seite der Siegener Straße.
Erforderliche Baumaßnahmen:
Die breiten Stufen bei (5) und (6) lassen sich zu Auffahrten mit geringer Steigung umgestalten
( z. B. Betonrampe, Metallrampe, Holzrampe).
Die Brücke wird dadurch nicht nur für Fahrradfahrer, sondern auch für Rollstuhlfahrer oder Fußgänger mit Rollator besser nutzbar.
Zwischen (6) und (4) wird der Fußweg auf der linken Seite der Siegener Straße auf einer Länge von 140 m verbreitert, so dass er für den hereinfahrenden und hinausfahrenden Radverkehr als Fuß- und
Radweg ausgewiesen werden kann.
Hierdurch wird Radfahrer gefährdendes Linksabbiegen auf der Siegener Straße bei (4) und auch bei (3) vermieden.
Kreuzung R 8 – L3278 (7), hohe Gefährdung beim Überschreiten.
An dieser Kreuzung herrscht ein sehr starker abbiegender und geradeaus fahrender Verkehr.
Radfahrerinnen und Radfahrer sind beim Überschreiten der L3278 erheblich gefährdet.
Es muss für Fahrradfahrer auf dem R 8 unbedingt etwas für eine erhöhte Sicherheit beim Überschreiten der L3278 getan werden!
Dies könnte durch die Einrichtung eines Zebrastreifens oder einer Bedarfsampel erreicht werden!
Ich bitte darum, die genannten Vorschläge zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Jankowski
wj/19082020